
Leistungen nach SGB V
Alle vorher genehmigten Einsätze werden in der Regel von den Krankenkassen erstattet.
Alle über diese genehmigten Einsätze- jedoch vom Patienten gewünschten weiteren Einsätze müssen vom Patienten privat bezahlt werden.
Leistungen nach SGB XI
Nur Patienten, die als pflegebedürftig in Pflegestufe I, II oder III eingestuft
worden sind , können von der Pflegekasse bezahlte Sachleistungen erhalten in Höhe der jeweiligen Pflegestufe.
Alle über diese Summe hinausgehenden Beträge müssen entweder privat
beglichen werden, oder die Übernahme der Kosten muss vor Leistungsbeginn mit der Stadt
Aachen-Fachbereich Soziales und Ausländerwesen geklärt und genehmigt
worden sein.
Leistungen der Stadt Aachen, Fachbereich
Soziales und Ausländerwesen
Siehe unter Leistungsangebot 2
Privatleistungen
Alle Leistungen, die nicht von SGB V, SGB XI, Stadt Aachen, Fachbereich
Soziales und Ausländerwesen abgedeckt werden, sind Privatleistungen,
und müssen nach Leistungskomplexen (SGB XI) oder Stundensätzen
privat bezahlt werden.

