
Leistungsangebot 3
Der Betreuungsbedarf wird auf Antrag von den Pflegekassen überprüft und ggfls. genehmigt.
Gestaffelt nach Schweregrad der dementiellen Veränderung kann eine Genehmigung über :
Sozialbetreuung erfordert von den eingesetzten Mitarbeiterinnen ein hohes Maß an : Geduld, Einfühlsamkeit, Zuhören können, Belastbarkeit, Verständnis für die Probleme der Menschen haben.
Sozialbetreuung nach § 45b SGB XI:
Sozialbetreuungen sind Leistungen der Pflegeversicherung nach § 45b SGB XI bei erhöhtem allgemeinen Betreuungsbedarf (z.B. bei dementiell veränderten Patienten.)Der Betreuungsbedarf wird auf Antrag von den Pflegekassen überprüft und ggfls. genehmigt.
Gestaffelt nach Schweregrad der dementiellen Veränderung kann eine Genehmigung über :
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100 Euro / Monat oder
200 Euro / Monat erfolgen.
Sozialbetreuung erfordert von den eingesetzten Mitarbeiterinnen ein hohes Maß an : Geduld, Einfühlsamkeit, Zuhören können, Belastbarkeit, Verständnis für die Probleme der Menschen haben.

